Untersuchung von Haarwild

Für bei der Jagd erlegtes Wild sind Untersuchungen vorgeschrieben, die u. U. durch den Jäger durchgeführt werden können.

Beschreibung

Auch für Wildfleisch von Haarwild - also z. B. Reh, Hirsch, Damwild, Wildschwein - das Sie direkt von einem Jäger erwerben, sind vorherige Untersuchungen vorgeschrieben. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:

  • Wenn ein Jäger Wildfleisch zum Eigenverbrauch verwertet oder nur geringe Mengen an andere abgibt, kann die Untersuchungspflicht entfallen, wenn er selbst beim erlegten Tier keine Besonderheiten feststellt. Bei jedem Verdacht, dass das Tier nicht gesund sein könnte, ist er verpflichtet, das Fleisch amtlich untersuchen zu lassen.
  • Wenn ein Jäger Fleisch in größeren Mengen oder gewerblich weitergibt, ist in jedem Fall eine Fleischuntersuchung erforderlich, die unmittelbar nach dem Erlegen erfolgen muss.

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