Bauliche Anforderungen an Lebensmittelbetriebe

Informationen zu den baulichen Anforderungen an Betriebe und Verkaufsfahrzeuge, die Lebensmittel herstellen oder verarbeiten – informieren Sie sich unbedingt vorab bei der Abteilung Verbraucherschutz!

Beschreibung

Beim Bau von Lebensmittelbetrieben müssen vielfältige lebensmittelrechtliche Auflagen und Normen beachtet werden.

Auch der so genannte "ambulante" Lebensmittelhandel aus Verkaufsfahrzeugen sowie öffentliche Veranstaltungen, auf denen Lebensmittel zubereitet oder auf andere Weise bearbeitet und abgegeben werden, unterliegen ebenfalls den Bestimmungen der Lebensmittel-Verordnungen (EU-Verordnung 852/2004 sowie 853/2005) und den entsprechenden DIN-Normen.

Die wichtigsten Aspekte dieser Verordnungen haben wir in den unter "Download / Links" bereit gestellten Merkblättern zusammengestellt. Beachten Sie bitte, dass es sich dabei nur um die Mindestanforderungen handelt!

Bereits in der Planungsphase sollten Sie mit den Lebensmittelkontrolleuren der Abteilung Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig Kontakt aufnehmen, damit zeit- und kostenaufwendige Planungsfehler vermieden werden.

 

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