Einfuhr von Lebensmitteln

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus Nicht-EU-Ländern sind verschieden Nachweise und Untersuchungen erforderlich.

Beschreibung

Bei der Einfuhr von Lebensmitteln aus so genannten Drittländern sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, die von der Art der Lebensmittel abhängen. Neben besonderen Bescheinigungen sind bei bestimmten Lebensmitteln auch Laboruntersuchungen sowie eine Einfuhruntersuchung vorgeschrieben.

Für Lebensmittel tierischer Herkunft sind grundsätzlich Gesundheitsbescheinigungen erforderlich. Zudem dürfen derartige Lebensmittel nur eingeführt werden, wenn sie aus besonderen, EU- zugelassenen Betrieben stammen.

Lebensmittel tierischer Herkunft unterliegen grundsätzlich einer tierärztlichen Einfuhruntersuchung, die nur in bestimmten Grenzkontrollstellen durchgeführt werden darf.

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