Neue Anforderungen des Lebensmittelrechts
Informationen zu Änderungen im Lebensmittelrecht durch die EU-Verordnung 178/2002.
Beschreibung
Mit den EU-Verordnungen 178/2002, 852/2004 und 853/2004 sind neue Anforderungen an Betriebe, die Lebensmittel oder Futtermittel herstellen und in den Verkehr bringen erlassen worden. Neben der Verpflichtung zur Information der Verbraucher bei Gesundheitsgefahren durch Lebens- und Futtermittel ( zum Beispiel durch öffentliche Warnungen oder Rückruf von mangelhafter Ware) sind die Betriebe verpflichtet ein System zur Rückverfolgbarkeit ihrer Lebensmittel zu erstellen , damit bei gesundheitlichen Gefahren der Handel und die Verbraucher frühzeitig informiert werden können.