Gesundheitsanforderungen an Personal in Lebensmittelbetrieben

Mitarbeiter in Lebensmittelbetrieben müssen gesund sein und dies durch ein amtliches Gesundheitszeugnis oder einen Belehrungsnachweise belegen.

Beschreibung

Personen, die Lebensmittel herstellen und verarbeiten, müssen bestimmte gesundheitliche Anforderungen erfüllen. Bei bestimmten Erkrankungen dürfen sie nicht mit dem Umgang mit Lebensmitteln beschäftigt werden, um eine Übertragung von Erkrankungen auf das Lebensmittel und von dort auf den Verbraucher auszuschließen.

Daher müssen alle neuen Mitarbeiter in einem Lebensmittelbetrieb, die nicht über ein amtliches Gesundheitszeugnis verfügen, vor Aufnahme der Tätigkeit zumindest einen so genannten "Belehrungsnachweis" des zuständigen Gesundheitsamtes vorlegen können.

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