Ausbildung von Hunden zu Schutzzwecken

Sie wollen Hunde zu Schutzzwecken ausbilden? Sie wollen Hunde für den Personenschutz oder zum Schutz von Gebäuden ausbilden oder wollen eine Einrichtung zum Halten solcher Hunde eröffnen? Dann benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Erlaubnis dazu.

Beschreibung

Wenn Sie Hunde zu Schutzzwecken, bspw. zum Schutz von Personen, Gebäuden oder anderen Gegenständen ausbilden möchten oder eine Einrichtung zum Halten der Tiere eröffnen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Erlaubnis bei der zuständigen Stelle beantragen.

Die Erteilung der Erlaubnis kann je nach Umfang und Prüfungsaufwand bis zu vier Monate nach Antragstellung dauern. In schwerwiegenden Fällen kann diese Frist um bis zu zwei Monate verlängert werden. Planen Sie daher genug Zeit für die Erlaubniserteilung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit ein.

Erst nach Erhalt der Erlaubnis dürfen Sie Ihre Tätigkeit aufnehmen.

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