
Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung
Wer gewerbsmäßig Wirbeltiere als Schädlinge bekämpfen will, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Stelle.
Voraussetzungen:
- Die für die Tätigkeit verantwortlichen Personen besitzen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit.
- Die zur Verwendung vorgesehenen Vorrichtungen und Stoffe oder Zubereitungen sind für eine tierschutzgerechte Bekämpfung der betroffenen Wirbeltierarten geeignet; dies gilt nicht für Vorrichtungen, Stoffe oder Zubereitungen, die nach anderen Vorschriften zu diesem Zweck zugelassen oder vorgeschrieben sind.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Unterlagen
In dem Antrag auf Erteilung der Erlaubnis sind anzugeben:
- die Art der betroffenen Tiere,
- die für die Tätigkeit verantwortliche Person,
- die Vorrichtungen sowie die Stoffe und Zubereitungen, die für die Tätigkeit bestimmt sind.
Dem Antrag sind Nachweise über die Sachkunde der verantwortlichen Personen beizufügen.
Gebühren
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise
Es besteht die Pflicht zur Gewerbeanmeldung.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Mehr Informationen unter: Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
Bearbeitungszeit
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
Frau Dr. Tanja Pietrzak |



