Ausstellungen und Veranstaltungen mit Tieren

Veranstaltungen mit Tieren sind erlaubnispflichtig. Sie können mit Auflagen versehen werden, wenn behördliche Bedenken bestehen, dass Tierkrankheiten verbreitet werden könnten.

Beschreibung

Nach der Viehverkehrsverordnung sind Viehausstellungen (Pferde, Esel, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Kaninchen, Gänse, Enten, Hühner, Tauben) und andere Veranstaltungen mit den zuvor genannten Tieren - hierunter fallen auch Reitsportveranstaltungen - bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig anzuzeigen.

Auch geplante Hunde- und Katzenausstellungen sowie Hundeprüfungen müssen (nach der Tollwutverordnung) angemeldet werden.

Handelt es sich um eine überregionale Veranstaltung, d. h. es nehmen Tiere teil, die nicht nur aus dem Bereich der Stadt Braunschweig stammen, wird die Anzeige an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit  zur Genehmigung weitergeleitet. Neben der tierseuchenrechtlichen Genehmigung sind auch die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten, die in der Erlaubnis enthalten sind.

Die Veranstaltungen unterliegen der Genehmigungspflicht.

Die Erlaubnis wird schriftlich erteilt.
Abhängig von der Art der Veranstaltung sowie der aktuellen Seuchensituation in Deutschland, der EU und in den Ländern, aus denen die Teilnehmer kommen, kann die Erlaubnis mit Auflagen verbunden sein. Bei besonderer Seuchengefahr kann die Veranstaltung auch ganz verboten werden.

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