BHV1-Freiheit von Rindern (Bovines Herpes-Virus)

Betriebe mit Rindern ohne BHV1 (Rinderherpes) erhalten den offiziellen Status "BHV1-frei". Dieser wird mit regelmäßigen Untersuchungen nachgewiesen. Bei der Übernahme von Rindern aus Betrieben ohne diesen Status verfällt der Status auch für den vorher BHV1-freien Betrieb.

Beschreibung

Wer Rinder in einen anderen Bestand transportiert oder aus einem anderen Betrieb Rinder in seinen eigenen Betrieb übernimmt, benötigt eine amtstierärztliche Bescheinigung, aus der der BHV1-Status des abgebenden Bestands" hervorgeht.

Die BHV1-Freiheit von Rinderbeständen ist im nationalen und internationalen Handel zu einer Notwendigkeit geworden. Werden Tiere in andere Betriebe gebracht, muss daher eine amtstierärztliche Bescheinigung mitgeführt werden, aus der hervorgeht, dass der Bestand, aus dem die Tiere stammen, BHV1-frei ist.

Diese Bescheinigung wird auf Anforderung von der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz für die hiesigen Tierbestände ausgestellt.

Voraussetzung für die Erlangung und Aufrechterhaltung des Status "BHV1-frei" ist, dass die Rinderhalter ihre Tiere regelmäßig untersuchen lassen.

Für Rinderbestände, die nicht BHV1- frei sind gibt es ein Sanierungsprogramm, um den BHV1 – Freiheitsstatus zu erreichen.  Einzelheiten zum Sanierungsprogramm können Sie bei der oben genannten Abteilung oder bei den Hoftierärzten erfahren.

Bitte bedenken Sie, dass Ihrem Rinderbestand der Status aberkannt werden muss, wenn Sie Rinder in ihren Tierbestand einstellen, die nicht die Voraussetzungen der BHV1-Freiheit erfüllen.

Nur durch die oben genannte amtstierärztliche Bescheinigung können Sie sicher sein, dass der Ursprungsbestand der Rinder den gleichen Status wie ihr Tierbestand hat. Die Wiedererlangung des BHV1-freien Status ist nicht nur zeit- sondern auch kostenaufwändig und kann durch die entsprechende Absicherung im Vorfeld vermieden werden. Bitte bedenken Sie auch, dass Rinder, die nicht aus einem BHV1-freien Tierbestand stammen, in Niedersachsen nicht auf öffentlichen Wegen getrieben oder auf Weiden gebracht werden dürfen. Zudem werden ab 2006 von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse die Beiträge in Abhängigkeit vom BHV1-Status differenziert (niedrigere Beiträge für Rinder aus BHV1-freien Beständen). Auch wenn Sie nur wenige Tiere halten (Hobbytierhaltung) ist die Feststellung des BHV1-Status erforderlich, wenn die Tiere auf der Wiede gehalten werden sollen. Ohne den BHV1- Freiheitsstatus ist eine Weidehaltung dann nur zulässig, wenn die Tiere regelmäßig gegen BHV1 geimpft werden. 

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