Artikel merken
Themenbanner

Ein- und Ausfuhr von Tieren

Der Im- und Export von Tieren unterliegt einer Reihe von Auflagen. Zuständig sind Behörden an dem Ort, an dem die Einfuhr erfolgt (Grenzübergangsstelle, Hafen, Flughafen). Tiere ohne die erforderlichen Nachweise werden auf Kosten des Importeurs zurückgeschickt, in Quarantäne gehalten oder notfalls getötet.

Einfuhr:

Je nach Herkunftsland gelten für den Im- und Export von Tieren die unterschiedlichsten Gesundheitsanforderungen.

Zum Teil benötigen Sie auch eine spezielle Einfuhrgenehmigung, die auf Antrag von dem Landwirtschaftsministerium erteilt wird, in dessen Zuständigkeitsbereich das Tier erstmalig deutschen Boden betritt (z. B. das Landwirtschaftsministerium Hessen bei Transport per Flugzeug über Frankfurt).

In der Einfuhrgenehmigung sind die zu erfüllenden Gesundheitsvoraussetzungen enthalten. Liegt keine Einfuhrerlaubnis vor oder werden die Gesundheitsanforderungen von dem Tier nicht erfüllt,, ist das Tier nicht einfuhrfähig.

In diesem Fall wird es zurückgesandt, bis zur Erfüllung der Voraussetzungen in eine Quarantäneeinrichtung gehalten oder schlimmstenfalls sogar getötet und entsorgt.

Dabei muss der Importeur  die oft extrem hohen Kosten der Maßnahme tragen.

Um Ihnen und auch den Tieren derartige Unannehmlichkeiten zu ersparen, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen. Die Mitarbeiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz und die jeweiligen Ministerien beraten Sie gerne.

Innergemeinschaftliches Verbringen:

Innerhalb der EU gelten erleichterte Bedingungen, beispielsweise benötigen Sie keine Einfuhrerlaubnis. Dennoch können für verschiedene Tierarten Tiergesundheitsbescheinigungen auch hier erforderlich sein. Die jeweiligen Anforderungen sind der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung sowie den speziellen Richtlinien der EU zu entnehmen.

Export:

Vor einem geplanten Export von Tieren wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Ländervertretungen (Konsulate). Auch Speditionen, die auf Tiertransporte spezialisiert sind, kennen oft die aktuellen Anforderungen der verschiedenen Länder. Wenn Sie den Tiertransport über eine solche Spedition abwickeln, vermeiden Sie Unannehmlichkeiten für sich und die Tiere.

Neben den Tierseuchenbestimmungen sind auch die Anforderungen des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Tierschutz-Transportverordnung zu beachten.

Unterlagen

Vorlage der erforderlichen Untersuchungsergebnisse

Gebühren

Für ggf. erforderliche Untersuchungen fallen Kosten der jeweiligen Labore sowie des Haustierarztes an, die der Tierhalter zu tragen hat.

Für die Ausstellung von Attesten werden von der Abt. Veterinärwesen Gebühren erhoben, die abhängig von der Tierart und dem Aufwand sind.

Rechtsgrundlagen

Anträge für die Ausstellung von Gesundheitsbescheinigungen sind möglichst frühzeitig bei der Abt. Veterinärwesen zu stellen, damit ggf. notwendige, noch nicht vorliegende Untersuchungen durchgeführt werden können.
schließen

Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

schließen

Diesen Artikel empfehlen

  1. CAPTCHA Image
schließen

Anregung/Mitteilung zu dieser Seite
(an stadt@braunschweig.de)

  1. CAPTCHA Image
schließen

Lesezeichen in Sozialen Netzwerken setzen

Was ist das?

Dienste für "Soziale Lesezeichen" wie del.icio.us oder Mister Wong erlauben es Ihnen, Webseiten unabhängig vom eigenen Rechner zu sichern und mit anderen zu teilen.
Auf sozialen Nachrichtenseiten wie digg oder reddit kann man eine Webseite einstellen, wo sie von anderen Nutzern kommentiert und bewertet werden kann.