EU-Pass für Hunde, Katzen und Frettchen
Hunden, Katzen und Frettchen benötigen innerhalb der EU den Heimtierausweis. Für bestimmte EU-Staaten gelten weitere, strengere Auflagen. Der EU-Heimtierausweise wird auch von einigen Nicht-EU-Staaten anerkannt.
Beschreibung
Seit dem 1. Oktober 2004 müssen Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen bei Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als einzige Bedingung einen Heimtierausweis mitführen.
Für Irland, Malta, Schweden und Großbritannien gelten jedoch strengere Kriterien, da diese Staaten tollwutfrei sind.
Bitten Sie ihren Tierarzt, ihr Heimtier zu impfen und den Tierausweis auszustellen.
Dazu ist es außerdem erforderlich, dass ihr Tier mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet ist. Auch die Kennzeichnung erfolgt durch den Tierarzt.
Für Reisen nach Irland, Schweden, Großbritannien und Malta benötigen Sie zusätzlich einen besonderen Nachweis des Tollwut-Impfschutzes (Blutuntersuchung) sowie eine Zecken- und Bandwurmbehandlung.
Für Reisen in Nicht-EU-Staaten wird teilweise auch der EU-Heimtierausweis akzeptiert, mitunter gelten jedoch andere Bestimmungen. Da diese sehr unterschiedlich sein können und zum Teil spezielle Atteste und Gesundheitsanforderungen zu erfüllen sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt zum Beispiel bei dem jeweiligen Konsulat zu informieren. Die erforderlichen Bescheinigungen stellen wir gern für Sie aus, wenn die Anforderungen erfüllt werden.