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EU-Pass für Hunde, Katzen und Frettchen

Hunden, Katzen und Frettchen benötigen innerhalb der EU den Heimtierausweis. Für bestimmte EU-Staaten gelten weitere, strengere Auflagen. Der EU-Heimtierausweise wird auch von einigen Nicht-EU-Staaten anerkannt.

Seit dem 1. Oktober 2004 müssen Besitzer von Katzen, Hunden und Frettchen bei Reisen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als einzige Bedingung einen Heimtierausweis mitführen.

Für Irland, Malta, Schweden und Großbritannien gelten jedoch strengere Kriterien, da diese Staaten tollwutfrei sind.

Bitten Sie ihren Tierarzt, ihr Heimtier zu impfen und den Tierausweis auszustellen.

Dazu ist es außerdem erforderlich, dass ihr Tier mit einem Mikrochip (Transponder) gekennzeichnet ist. Auch die Kennzeichnung erfolgt durch den Tierarzt.

Für Reisen nach Irland, Schweden, Großbritannien und Malta benötigen Sie zusätzlich einen besonderen Nachweis des Tollwut-Impfschutzes (Blutuntersuchung) sowie eine Zecken- und Bandwurmbehandlung.

Für Reisen in Nicht-EU-Staaten wird teilweise auch der EU-Heimtierausweis akzeptiert, mitunter gelten jedoch andere Bestimmungen. Da diese sehr unterschiedlich sein können und zum Teil spezielle Atteste und Gesundheitsanforderungen zu erfüllen sind, ist es ratsam, sich rechtzeitig vor Reiseantritt zum Beispiel bei dem jeweiligen Konsulat zu informieren. Die erforderlichen Bescheinigungen stellen wir gern für Sie aus, wenn die Anforderungen erfüllt werden.

Unterlagen

Für Drittländer sind amtstierärztliche Bescheinigungen erforderlich. Mitzubringen sind:

  • das Tier
  • der Impfausweis
  • ggf. Attestvordrucke
  • sowie Nachweis zu weitergehenden Untersuchungen

Gebühren

Für erforderliche Atteste in Länder außerhalb der EU wird eine Gebühr von 10,00 EUR je Tier erhoben.

Rechtsgrundlagen

frühzeitig vor Reiseantritt

Hinweise

Impfungen sowie Untersuchungsergebnisse zum Tollwuttiter und zur Bandwurmbehandlung trägt der behandelnde Tierarzt in den EU-Pass ein. Eine amtstierärztliche Bescheinigung ist innerhalb der EU nicht mehr erforderlich.

Bearbeitungszeit

umgehend bei Erfüllung der Voraussetzungen
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Impressum

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Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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