Tollwut bei Füchsen

Braunschweig gilt als tollwutfrei. Es werden regelmäßig Füchse auf Tollwut untersucht. Bei Haustieren sollten dennoch Vorbeugeimpfungen vorgenommen werden. Auch Menschen sollten sich gegenüber ungewöhnlich zutraulichen Füchsen vorsichtig verhalten. Es besteht jedoch kein Grund zu übertriebener Vorsicht bei Füchsen im Stadtgebiet, da diese stärker als Wald- und Feldtiere an die Gegenwart von Menschen gewöhnt sind.

Beschreibung

Bereits seit vielen Jahren ist in der Stadt Braunschweig keine Tollwut bei Füchsen oder Haustieren mehr festgestellt worden. In der Tollwutverordnung ist für solche Fälle vorgesehen, dass Gebiete, in denen jährlich eine bestimmte Anzahl von Füchsen stichprobenartig untersucht werden und dabei kein Fall von Tollwut nachgewiesen wird, als tollwutfrei anerkannt werden können. Neben erlegten Füchsen können auch frisch verendete sowie verunfallte Tiere  untersucht werden Der Versand der Tiere in das jeweilige Untersuchungsinstitut wird durch die Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig organisiert.

Werden bei der Jagd verhaltensauffällige Füchse erlegt, müssen diese in jedem Falle untersucht werden. Insbesondere wenn der Fuchs Kontakt mit einem Menschen hatte (Bissverletzung), ist die Untersuchung schnellstmöglich zu veranlassen. Vom Ergebnis hängt ab, ob der Verletzte geimpft werden muss. Die Untersuchungen werden vom Land Niedersachsen bezahlt, sind also für den Jäger kostenlos.

Auch wenn Tollwut in Deutschland nur selten ist, sollten Sie kranke und verhaltensauffällige Füchse sowie andere Wildtiere, die ihre natürliche Scheu vor dem Menschen verloren haben, keinesfalls berühren.

Wenn sie ein solches Tier beobachtet haben, sollte der Revierinhaber benachrichtigt werden. Wurde ein Mensch oder Haustier von einem kranken oder verhaltensauffälligen Fuchs gebissen, sollte die gebissene Person umgehend einen Arzt aufsuchen. Bei Bissverletzung eines Haustieres durch einen Fuchs sollte sich der Besitzer des gebissenen Tieres schnellstmöglich mit der Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz der Stadt Braunschweig in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen .Ist das Haustier gegen Tollwut geimpft, besteht keine Infektionsgefahr. Ungeimpfte Tiere sind von anderen Tieren sowie auch von Menschen weitgehend abzusondern und unterstehen der behördlichen Beobachtung. Bei Anzeichen von Verhaltensänderungen ist das Tier zu töten und auf Tollwut zu untersuchen. Eine Impfung von Tieren gegen Tollwut  nach einer Bissverletzung durch einen Fuchs ist nicht erlaubt.

Bitte beachten Sie daher, dass der beste Schutz für Ihr Tier die regelmäßige Tollwutschutzimpfung entsprechend den Anweisungen des Impfstoffherstellers ist. Auch Pferde und andere Tiere, die auf einer Weide gehalten werden, sollten gegen Tollwut geimpft sein.

Füchse sind sehr anpassungsfähig und daher auch im Stadtgebiet keine Seltenheit mehr. Sie haben ihre natürliche Scheu vor den Menschen teilweise verloren. Daher ist ein zutraulicher Fuchs, der nicht sofort vor dem Menschen flüchtet, nicht grundsätzlich mit einem tollwütigen Tier gleichzusetzen. Fassen Sie das Tier bitte zu Ihrer eigenen Sicherheit nicht an.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise