Geflügelhaltung

Die gewerbliche und die private Geflügelhaltung muss der zuständigen Behörde gemeldet werden. Bestimmte Impfungen sind vorgeschrieben. Die Besitzer müssen ein Bestandsregister über die Anzahl ihrer Tiere und mit den Namen von Käufern, Verkäufern und Transportunternehmen führen.

Beschreibung

Wer Hühner, Truthühner, Enten, Gänse, Fasane, Rebhühner, Wachteln oder Tauben hält, muss dies der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und der Anzahl der im Jahresdurchschnitt gehaltenen Tiere, ihrer Nutzungsart und ihres Standortes unverzüglich anzuzeigen. Auch Änderungen müssen mitgeteilt werden.

Ferner müssen Geflügelbesitzer ein Bestandsregister führen, in das sie Zu- und Abgänge von Geflügel mit Namen und Anschrift des bisherigen Besitzers, des Käufers  sowie des Transportunternehmens eintragen.

Eine Impfung des Geflügels gegen die atypische Geflügelpest (ND) ist unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere vorgeschrieben. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihren Bestandstierarzt oder einen der niedergelassenen Tierärzte.

Weitere Informationen siehe "Kontakt".

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