Registrierung von landwirtschaftlichen Tierhaltungen

Für die Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren ist eine Registrierung des Betriebes bei der Stadt erforderlich. Diese Registrierung ist auch erforderlich, wenn der Stallbesitzer nicht Eigentümer der Tiere ist (z. B. bei einem Mietstall) oder ausschließlich eine private Hobbytierhaltung vorliegt. Die gehaltenen Tiere werden zusätzlich im zentralen Nutztierregister VIT erfasst und müssen bei der Tierseuchenkasse gemeldet werden.

Beschreibung

Sie wollen in Braunschweig landwirtschaftliche Nutztiere halten? Bitte beachten Sie, dass die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern (Pferde, Esel), Hühnern oder Truthühnern und Bienen vor Beginn der Haltung bei der zuständigen Behörde (Stadt Braunschweig, Abt. Veterinärwesen und Verbraucherschutz) angezeigt und unter Erteilung einer Registriernummer erfasst werden muss.

Meldepflichtig ist dabei nicht nur der Eigentümer der Tiere sondern auch derjenige, der einen Stall betreibt und fremde Tiere versorgt sowie jeder Hobbytierhalter. Sie erhalten dann von der Veterinärabteilung einen Antrag auf Registrierung, der ausgefüllt der Veterinärabteilung zurückzusenden ist und von dort an die zentrale Registrierstelle in Verden weitergeleitet wird. Von dort erhalten Sie dann die Registriernummer zugeteilt. Die Registrierung von Tierbeständen ist erforderlich, damit beim Auftreten von anzeigepflichtigen Tierseuchen schnell die erforderlichen Maßnahmen ergriffen werden können.

Zusätzlich ist die Haltung von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern, Hühnern, Truthühnern, Enten und Gänsen auch der Niedersächsischen Tierseuchenkasse zu melden. Diese Meldung erfolgt erstmalig  bereits bei der Beantragung Ihrer Betriebsnummer. Sie brauchen sich hierum also zunächst nicht zu kümmern.

Für die Registrierung ist ein spezieller Vordruck erforderlich, den Sie bei der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz anfordern (siehe "Kontakt") oder unter "Downloads / Links" herunterladen können

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