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Laienrichter

Laienrichter üben das Richteramt an bestimmten Gerichten ehrenamtlich, aber mit gleichem Stimmrecht gemeinsam mit Berufsrichtern aus. An Amts- und Landgerichten werden sie Schöffen genannt und wirken dort in Strafprozessen mit. Bei Verhandlungen gegen jugendliche Straftäter werden spezielle Jugendschöffen eingesetzt. Am den Verwaltungsgerichten tragen die Laienrichter die Bezeichnung ehrenamtliche Richter und werden dort in öffentliche-rechtlichen Streitigkeiten tätig.

An der Seite der Berufsrichter sind Laienrichter ein unverzichtbares und wichtiges Bindeglied eines demokratischen Rechtsstaates. Sie sind wie Berufsrichter nur dem Gesetz unterworfen in ihrem Richteramt an Weisungen nicht gebunden. Dabei ist Unparteilichkeit die oberste Pflicht.

Laienrichter führen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die teilnehmenden Berufsrichter aus. Gemeinsam mit ihnen fällen sie das Urteil und legen das Strafmaß fest.

Die Grundlage für diese Tätigkeit findet sich im Grundgesetz, in dem es heißt: "…Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus." Die Niedersächsische Verfassung sieht vor, dass die Gerichte neben den hauptamtlich berufenen Richtern "…in den durch das Gesetz bestimmten Fällen mit Laienrichtern besetzt" werden. Bereits weit vor Errichtung der modernen deutschen Demokratie waren juristisch nicht ausgebildete Bürger aus dem Volk an der Rechtsprechung beteiligt, um ihre Lebenserfahrung, ihren Gemeinsinn und ihre Beurteilung in die Entscheidung der Gerichte einzubringen.

Die Stadt Braunschweig stellt Vorschlagslisten von an diesem Ehrenamt interessierten Bürgern auf. Aus diesen Vorschlagslisten wählt dann der jeweilige Wahlausschuss, der seinen Sitz am Amts- bzw. Verwaltungsgericht hat, die Laienrichter für die nächste Amtsperiode. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die nächste Vorschlagsliste für Schöffen wird Ende 2012/Anfang 2013 aufgestellt.
Anträge auf Aufnahme in die jeweilige Vorschlagsliste können persönlich, telefonisch, schriftlich oder per E-Mail beim Wahlamt gestellt werden.

Unterlagen

Für die Aufnahme in eine Vorschlagsliste ist eine formlose Bewerbung mit folgenden Angaben notwendig:

  • Name und Anschrift
  • Geburtsdatum, Geburtsort
  • Beruf

Hinweise

Gesetzliche Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
  • Sie sind mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre
  • Sie wohnen in Braunschweig

Persönliche Voraussetzungen
Die persönlichen Fähigkeiten, die Sie zur Übernahme des Ehrenamtes eines Laienrichters mitbringen sollten, sind nicht ausdrücklich geregelt. Sie sollten allerdings über folgende Eigenschaften verfügen:

  • soziales Verständnis
  • Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen
  • Logisches Denkvermögen
  • Vorurteilsfreiheit
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität
  • Kommunikations- und Dialogfähigkeit

Für Strafprozesse gegen Jugendliche werden spezielle Jugendschöffen eingesetzt. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste für Jugendschöffen ist der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie.

Mitarbeiterin, Mitarbeiter

Symbol für eine PersonHerr Buschbaum, Norbert
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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