Bestätigung der Wählbarkeit

Die Wählbarkeit wird bei Erfüllung der Voraussetzungen kostenfrei in Form einer Wählbarkeitsbescheinigung bescheinigt .

Beschreibung


Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich wählen zu lassen, kann einer Person direkt mit einem speziellen Dokument bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt durch die jeweilige Gemeinde.

In Braunschweig ist das Wahlamt für die Überprüfung der Wählbarkeit zuständig. Dort werden auch Wählbarkeitsbescheinigungen für Einzelpersonen ausgestellt.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise