Bestätigung der Wählbarkeit

Die Wählbarkeit wird bei Erfüllung der Voraussetzungen kostenfrei bescheinigt. Die Bescheinigung wird von jeder Person benötigt, die bei einer Wahl kandidieren möchte. Für die Kommunalwahlen am 13. September 2026 werden Bescheinigungen für die Wahl einer Oberbürgermeisterin oder eines Oberbürgermeisters, für die Wahl des Rates der Stadt und/oder für die Wahl eines Stadtbezirksrates ausgestellt.

Beschreibung


Das passive Wahlrecht, also das Recht, sich wählen zu lassen, kann einer Person direkt mit einem speziellen Dokument bestätigt werden. Die Bestätigung erfolgt durch die jeweilige Gemeinde.

In Braunschweig ist das Wahlamt für die Überprüfung der Wählbarkeit und die Ausstellung der Bescheinigungen zuständig. 

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