Geschäftsführung für den Ausschuss für Planung und Hochbau
Beschreibung
Der Rat der Stadt Braunschweig bildet für die Vorbereitung seiner Beschlüsse Fachausschüsse gem. § 71 Nds. Kommunalverfassungsgesetz.
Dem Baureferat der Stadt Braunschweig obliegt die Geschäftsführung des Ausschusses für Planung und Hochbau.
Dem Ausschuss für Planung und Hochbau wurden gem. § 6 der geltenden Hauptsatzung folgende Angelegenheiten zur endgültigen Beschlussfassung übertragen:
Objekt- und Kostenbeschlüsse bei Hochbaumaßnahmen
Zustimmung zu städtischen Stellungnahmen in nicht-verkehrlichen und nicht-umweltrechtlichen Planfeststellungsverfahren (einschl. Planverzicht)
Planfeststellungsbeschlüsse der Stadt
Zustimmung zum Abschluss städtebaulicher Verträge
Grundstücksgeschäfte, Planungen und Verträge zum Einsatz von Fördermitteln in Fördergebieten, soweit diese gem. § 164a BauGB überwiegend aus Städtebaufördermitteln oder vergleichbaren Fördermitteln zur Umsetzung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen finanziert werden
Bewilligung unentgeltlicher Zuwendungen an Denkmaleigentümer zur Pflege des baulichen Kulturgutes
Bewilligung von Zuschüssen für Baulückenschließungen
Neubau und Umgestaltung von Platzflächen innerhalb öffentlicher Verkehrsflächen (öffentlich gewidmet)