Widerspruchsbearbeitung für die Bereiche des Naturschutzes und der Landschaftspflege

Bearbeitung von Widersprüchen

Beschreibung

Nach Auflösung der Bezirksregierungen in Niedersachsen wurde das Widerspruchsverfahren mit Wirkung vom 1. Januar 2005 grundsätzlich abgeschafft. Für die Bereiche des Naturschutzes und der Landschaftspflege ist jedoch weiterhin ein Widerspruchsverfahren durchzuführen. Für Verwaltungsakte, die aufgrund dieser Rechtsvorschriften durch die Stadt Braunschweig erlassen wurden, obliegt die Widerspruchssachbearbeitung dem Baureferat.

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise