Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge sowie Kostenerstattungsbeträge

Beschreibung

Erschließungsbeiträge
Um ein Grundstück bebauen zu können, muss dieses zunächst „erschlossen“ sein. Für die Erschließung eines Grundstücks ist die Anbindung an eine öffentlichen Straße und/oder Weg notwendig. Erschließungsbeiträge werden für deren erstmalige Herstellungskosten dieser öffentlichen Verkehrsanlagen, für den Erwerb dieser Straßenflächen und ihre Freilegung, d. h. die Beseitigung evtl. vorhandener Hindernisse auf dem oder im Straßenkörper erhoben. Beitragspflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer derjenigen anliegenden Grundstücke, denen durch die Herstellung dieser Straße die Bebaubarkeit vermittelt wird. Von den angefallenen Kosten sind 90 % von den Beitragspflichtigen zu tragen. Je größer ein Grundstück ist und je mehr Vollgeschosse darauf vorhanden oder erlaubt sind, desto größer fällt der ermittelte Erschließungsbeitrag für dieses Grundstück aus. 

Die förmliche Erhebung durch Beitragsbescheid ist jedoch in der jüngeren Ver­gangenheit mehr und mehr in den Hintergrund getreten. Die Straßen in neuen Baugebieten werden überwiegend von privaten Erschließungsträgern auf deren eigene Kosten hergestellt und die Baugrundstücke von diesen dann „erschlossen“ veräußert.

Kostenerstattungsbeträge       

Die Ausweisung neuer Bauflächen ist ein Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Deshalb müssen Bebauungspläne in diesen Fällen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft Ausgleichsmaßnahmen vorsehen. Die benötigten Ausgleichs­flächen und –maßnahmen werden in der Regel prozentual dem neuen Bauland und den öffentlichen Verkehrsflächen zugeordnet.

Die Kosten für diese Ausgleichsmaßnahmen sind von den Grundstücks­eigentümerinnen und -eigentümern in Form von Kostenerstattungsbeträgen zu erheben. Anders als im Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht ermittelt sich der Kostenerstattungsbetrag nach der jeweiligen Grundstücksgröße in Abhängigkeit seiner bebaubaren Grundfläche. Werden die Ausgleichsmaßnahmen für neue Baugebiete von privaten Erschließungsträgern auf deren Kosten hergestellt, dann werden von der Stadt auch keine Kostenerstattungsbeträge erhoben. 

Straßenausbaubeiträge
Müssen Erneuerungs-, Verbesserungs- oder Erweiterungsmaßnahmen an einer Straße, für die bereits früher Erschließungsbeiträge erhoben worden sind, durchgeführt werden oder wird eine Anlage hergestellt wird, die keine Bebaubarkeit vermittelt, sind hierfür Straßenausbaubei­träge zu erheben. Beitragspflichtig sind die Eigentümerinnen und Eigentümer derjenigen Grundstücke, die entweder unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen oder die als Hinterliegergrundstücke rechtlich abgesicherte Zuwegungen haben.

Die Stadt übernimmt einen Eigenanteil an den Ausbaukosten, der umso größer ist, je stärker die Nutzung der ausgebauten Straße durch die Allgemeinheit ist. Der auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil an den beitragsfähigen Kosten wird nach dem gleichen Schlüssel wie bei der Erhebung von Erschließungsbeiträgen verteilt. 

Damit die betroffenen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer wissen, was mit "ihrer" Straße geschieht und sie die Beitragserhebung nicht völlig unvorbereitet trifft, wird vor dem geplanten Ausbau eine Informationsveranstaltung durchgeführt. Die Informationsveranstaltung, in der die geplante Baumaßnahme vorgestellt und auch auf die voraussichtliche Beitragshöhe eingegangen wird,  findet vor der Beratung in den zuständigen politischen Gremien statt. So erhalten die Beitragspflichtigen einen nicht unerheblichen zeitlichen Vorlauf, um finanziell disponieren zu können. Sofern dann dennoch bei der Erhebung der Straßenausbaubeiträge begründete Zahlungsschwierigkeiten bestehen, ist bisher immer eine Lösung dieses Problems über eine Stundung bzw. Ratenzahlung gelungen.

Die Ausbaupläne der beschlossenen Baumaßnahmen finden Sie im Ratsinformationssystem als Anlage zur jeweiligen Beschlussvorlage. Als Suchbegriff geben Sie bitte unter www.braunschweig.de/politik_verwaltung/politik/ratderstadt/index.php bei "Ratsinfo-Suche" den Namen der betroffenen Straße ein.

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