Auskunft aus dem Denkmalverzeichnis

Auf Ihre entsprechende Nachfrage können wir Ihnen mitteilen, ob ein Gebäude in Braunschweig im Verzeichnis der Kulturdenkmale aufgeführt ist.

Beschreibung

Bestimmte Gebäude wurden aufgrund ihrer kulturellen Bedeutung in die Liste der Kulturdenkmale des Niedersächsischen Landesamts für Denkmalpflege aufgenommen.

Für solche Gebäude gelten besondere Auflagen bei Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie ein generelles Abrissverbot. Andererseits können Eigentümer für Erhaltungsmaßnahmen unter bestimmten Umständen Zuschüsse und Fördermittel erhalten.

Gemäß § 4 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (NDSchG) sind Kulturdenkmale in ein Verzeichnis aufzunehmen, das durch das Landesamt für Denkmalpflege mit Unterstützung der Gemeinden aufzustellen und fortzuführen ist.

Die Unteren Denkmalschutzbehörden und die Gemeinden führen für ihr Gebiet Auszüge aus dem Verzeichnis.

Viele Eigentümer alter Häuser wissen nicht, ob ihr Gebäude unter Denkmalschutz steht. Daher kann jedermann Einblick in das Verzeichnis und die Auszüge nehmen.

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