Zuschuss aus Mitteln zur Pflege des baulichen Kulturgutes
Zuschüsse für die Sanierung bzw. Erhaltung von privaten und kirchlichen Denkmalen -
auf Ihren Antrag hin können denkmalbedingte Mehraufwendungen an einem Baudenkmal gefördert werden.
Beschreibung
Die Stadt Braunschweig hat zusammen mit der Richard Borek Stiftung einen Fonds zur Förderung von Kulturdenkmalen in privatem und kirchlichem Eigentum in einem Umfang von jährlich 100.000 € eingerichtet, der zu einem Drittel von der Stiftung und zu zwei Dritteln von der Stadt getragen wird. Private Denkmaleigentümer*innen können sich an das Referat Stadtbild und Denkmalpflege wenden und einen Zuschuss zu konkreten Sanierungs- bzw. Erhaltungsmaßnahmen ihres Denkmals beantragen. Gefördert werden in erster Linie Maßnahmen, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind; d.h. in der Regel keine Maßnahmen im Inneren von Gebäuden.
Der Zuschuss kann pro Projekt bzw. Maßnahme maximal 10.000 € im Jahr betragen. Der Zuschuss bezieht sich auf die denkmalbedingten Mehrkosten einer Maßnahme und wird nach einer Formel berechnet, in der diese Mehrkosten aber auch die öffentliche Bedeutung des Denkmals eine Rolle spielen.