Straßenreinigung

Beschreibung

Gehwege

Grundsätzlich sind die Eigentümer* der angrenzenden Grundstücke für die Reinigung der öffentlichen Gehwege und der sog. „gemeinsamen Geh- und Radwege“ zuständig. (Von dieser Regel gibt nur wenige Ausnahmen und die sind in der City und am Hauptbahnhof.)

Zur Gehwegreinigung gehört u. a. die Beseitigung von Schmutz, Wildkraut, Laub, Schlamm und sonstigen Abfällen. Dabei darf nichts in Gossen, Gräben oder Abflüsse gefegt werden. 

Wildkräuter und Laub – auch Laub von öffentlichen Bäumen – sind als Bioabfälle zu entsorgen, z. B. über die grüne Tonne oder einen gebührenpflichtigen Grünabfall-Sack. Kehricht gehört in die graue Tonne oder in einen gebührenpflichtigen Restabfall-Sack. 

Die Reinigung von Straßenbegleitgrün gehört nicht zur Gehwegreinigung.

Straßen und Radwege

Die Reinigung der öffentlichen Straßen und Radwege ist in Braunschweig meistens an ALBA übertragen. Jede Straße ist einer Reinigungsklasse* zugeordnet, die bestimmt, wie häufig die Straße von ALBA gereinigt wird. 

Wenn die Straße keiner Reinigungsklasse* zugeordnet ist oder die Reinigungsklasse durch ein „Ü“ ergänzt wird, dann sind ausnahmsweise die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für die Sauberhaltung der Straße zuständig. Letzteres betrifft meist ganz kleine Straßen.

Die Reinigung von Straßenbegleitgrün gehört nicht zur Radweg- und Straßenreinigung.

*Anmerkungen:

In welcher Reinigungsklasse sich eine Straße befindet, können Sie bei Alba erfragen (Tel. 053188620) oder direkt der folgenden Verordnung entnehmen:

Straßenreinigungsverordnung mit alphabetischem StraßenverzeichnisPDF-Datei1,02 MB
Ab Seite 5 der Verordnung sind die Straßen alphabetisch aufgeführt.

Eigentümer sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer inklusive Erbbauberechtigte und sog. Nießbrauchende, also alle, für die im Grundbuch ein Nutzungsrecht an dem betreffenden Grundstück eingetragen ist.

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