Veranstaltungen

Baurechtliche Abnahme von fliegenden Bauten oder Räumen, für die keine Genehmigung als Versammlungsstätte vorhanden ist.

Beschreibung

Für Veranstaltungen in Zelten und anderen Räumen, die nicht als Versammlungsstätte genehmigt sind, ist eine baurechtliche Abnahme, ggf. eine Genehmigung, erforderlich.

Mindestens vier Wochen vor der geplanten Veranstaltung muss ein "Antrag auf vorübergehende Nutzung von Räumen, Gebäuden und Freiflächen für Veranstaltungen" bei der Bauaufsichtsbehörde vorliegen. 

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise