Nachbarschaftsrecht

Beschreibung

Das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz beschäftigt sich mit allen privatrechtlichen Fragen zu Nachbarstreitigkeiten

Dazu gehören z. B. Grenzabstände für Hecken und Gehölze, Regelungen zu Zäunen, überhängende Äste und Früchte, Betretungsrecht des Nachbargrundstücks zu Arbeiten an eigenen Zäunen und Mauern, Mitnutzung von Wänden von auf der Grundstücksgrenze errichteten Bauwerken und vieles mehr. Das Niedersächsische Nachbarrecht finden Sie unter "Downloads/Links".

 

ZUSTÄNDIGKEIT:

Beim Nachbarschaftsrecht handelt es sich um privatrechtliche Regelungen, für die die Stadtverwaltung nicht zuständig ist. Nur in den Fällen, in denen sich das Nachbarrecht und das öffentliche Baurecht überschneiden, liegt für das öffentliche Baurecht die Zuständigkeit bei der Bauaufsicht (z. B. Einfriedungen).

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