Statik

Informationen zur Prüfung von Standsicherheitsnachweisen bzw. des Tragwerks eines Gebäudes im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens.

Beschreibung

Ein wichtiger Teil eines Baugenehmigungsverfahrens ist die Prüfung der Tragwerksplanung (statischer Berechnung), also die Standsicherheit eines Gebäudes. Die Erstellung der statischen Berechnung wird durch den Bauherrn oder den Architekten bei einem Tragwerksplaner (Statiker) privatrechtlich beauftragt und anschließend zusammen mit den Bauunterlagen zur Genehmigung bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht. Die Prüfung der eingereichten Tragwerksplanung (Statik) erfolgt dann entweder direkt durch die Abteilung Bauordnung (statische Prüfstelle) bei der Stadt Braunschweig oder wird von dieser an einen externen zugelassenen Prüfingenieur vergeben. Die durch die Prüfung anfallenden Gebühren werden dann dem Bauherrn durch die Behörde in Rechnung gestellt.

Details

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise