Verlängerung der Geltungsdauer der (Teil-)Baugenehmigung bzw. des Bauvorbescheides

Vor Erlöschen der Gültigkeit einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung bzw. eines Bauvorbescheids kann diese/dieser verlängert werden.

Beschreibung

Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn innerhalb von drei Jahren nach einer Erteilung mit der Ausführung der Baumaßnahmen nicht begonnen oder wenn die Ausführung drei Jahre lang unterbrochen worden sind. Der Bauvorbescheid erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach seiner Erteilung der Bauantrag gestellt wird.

Die Frist kann um jeweils maximal drei Jahre verlängert werden, wenn sich die rechtlichen Voraussetzungen nicht zwischenzeitlich geändert haben und der Antrag vor Fristablauf bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde eingegangen ist.

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