Baulastenverzeichnis, Auskunft
Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungen von Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen zu einem ihre Grundstücke betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen, die sich nicht schon aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergeben. Damit wird die Bau- bzw. Nutzungserweiterung eines anderen Grundstücks ermöglicht. Die Baulast wird im Baulastenverzeichnis eingetragen.
Beschreibung
Das Baulastenverzeichnis wird bei der Beratungsstelle Planen - Bauen - Umwelt der Abteilung Bauordnung geführt. Wer ein berechtigtes Interesse darlegt z. B. Kaufinteressenten, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen und sich Auszüge erteilen lassen.