Ausgleichs- und Renaturierungsmaßnahmen

Beschreibung

Die nach Baugesetzbuch bei Eingriff in den Naturraum vorgeschriebenen Ausgleichsmaßnahmen werden von dem Referat Grün- und Freiraumplanung geplant und realisiert. Entsprechend dem Baugesetzbuch müssen in Fällen, in denen Flächen wie Wälder, Wiesen und Felder bebaut oder für andere Zwecke verwendet werden, der Natur an anderen Stellen Ausgleichsflächen "zurückgegeben" werden. Das ist in den meisten Fällen Ackerland, das durch Baum und Strauchpflanzungen aufgewertet oder extensiv als Weideland bewirtschaftet wird.

Im umgekehrten Fall, also bei dem Entfernen von Bebauungen und sonstiger Infrastruktur ("Rückbau"), müssen die frei gewordenen Flächen renaturiert werden, d. h. der Boden wird tiefgründig gelockert. Es werden Bäume und Sträucher gepflanzt, Wiesenflächen und bei Bedarf Spazierwege angelegt und Sitzbänke aufgestellt. Für das Stadtgebiet Braunschweig ist hierfür das Referat Grün- und Freiraumplanung zuständig.

Um die Bewohner:innen angrenzender Gebiete zu informieren, werden alle Planungen in den Stadtbezirksräten vorgestellt oder es wird im Rahmen der Planungsverfahren zu Bürgeranhörungen eingeladen.

Das Referat Grün- und Freiraumplanung ist unter dem unten angegebenen Kontakt zu erreichen. Vorzugsweise bitten wir über Mail Kontakt aufzunehmen (siehe "Kontakt").

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Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Braunschweig/Dennis Vesterling