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Mietspiegel

Auskünfte zur Anwendung des Mietspiegels.

Im so genannten Mietspiegel sind Informationen zur Höhe von ortüblichen Mieten gesammelt. Er dient dem Mieter als Orientierungshilfe, wie die für eine bestimmte Wohnung zu zahlende Miete im Verhältnis zu anderen Mieten zu beurteilen ist.

Für Vermieter bildet der Mietspiegel einen gesetzlichen Richtwert (z. B. bei der Erhöhung von Mieten für bestehende Mietverträge). Der Mietspiegel versucht, neben der Größe und Ausstattung von Wohnungen (Fenster, Balkon, Heizungsart etc.) auch deren Lage (Nähe zu Einkaufsmöglichkeiten usw.) zu berücksichtigen, um so einen möglichst genauen Vergleich zu erlauben.

Weitergehende Informationen ergeben sich aus den dem Mietspiegel vorangestellten Erläuterungen (siehe "Downloads/Links").

Unterlagen

  • ggf. Mietvertag
  • Mieterhöhungsverlangen

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

keine

Hinweise

Es findet eine Beratung zur Anwendung des Mietspiegels statt. In Fällen, die das Mietrecht betreffen, wenden Sie sich bitte an Rechtbeistände sowie an die Interessenverbände Mieterverein bzw. den Haus- und Grund e.V. Braunschweig.

Bearbeitungszeit

sofortige Beratung
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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