
Bebauungsplan
Mit der Bauleitplanung wird die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde geregelt. Die vorbereitende Bauleitplanung ("Flächennutzungsplanung") regelt Grundzüge für das gesamte Gemeindegebiet und ist für Planungsträger wie Versorgungsunternehmen etc. verbindlich, nicht aber für den Bürger.
Die Verbindliche Bauleitplanung ("Bebauungsplanung") konkretisiert durch eine gezielte Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse den Flächennutzungsplan in Teilflächen (z. B. für ein Wohngebiet). In Bebauungsplänen kann die Stadt festsetzen, was für eine geordnete städtebauliche Entwicklung angemessen ist, z. B. Art und Umfang der Bebauung. Die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen erfolgen in einer Satzung, sind also für den Bürger verbindlich ("verbindliche Bauleitplanung", "Ortsrecht").
Heute stehen Regelungen zur Anordnung und Zuordnung der Nutzungen zueinander (Wohnen, Gewerbe etc.) in den Baugebieten, zum Immissionsschutz (Lärmschutz, Luftreinhaltung etc.) und zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft im Vordergrund. Alle Bebauungspläne sind für jedermann einsehbar. Über die aktuellen Planverfahren können Sie sich im Rahmen der "vorgezogenen Bürgerinformation" (abendliche Diskussionsveranstaltung, auf die in Zeitung und Internet hingewiesen wird) und der "Offenlage" oder "Auslegung" informieren (Aushang der Entwürfe für die Dauer eines Monats im Foyer Langer Hof 8 mit der Möglichkeit, Anregungen dazu abzugeben). Online besteht die Möglichkeit im Internet auf www.braunschweig.de (siehe "Downloads/Links").
| E-Mail: | Symbol für eine E-Mail![]() |
|---|



