Vorhaben- und Erschließungsplan
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Sonderform des Bebauungsplanes. Dieser wird auf Antrag eines Vorhabenträgers für ein konkret definiertes Projekt aufgestellt. Der Vorhabenträger übernimmt die Kosten der Planung und eventuell erforderlicher Gutachten. Der Plan wird zwischen Vorhabenträger und Gemeinde abgestimmt. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan beinhaltet den Bebauungsplan selbst, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie den Durchführungsvertrag. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich der Vorhabenträger gegenüber der Gemeinde, bestimmte erforderliche Maßnahmen zur Umsetzung des Projekts (z.B. Erschließung) auf eigene Kosten durchzuführen. Er verpflichtet sich zur Durchführung des Projekts innerhalb einer zu bestimmenden Frist. Die Gemeinde soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufheben, wenn das Projekt nicht innerhalb der vereinbarten Frist umgesetzt wird.