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Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen dienen der Ermittlung und Feststellung bestehender Flurstücksgrenzen, der Bildung neuer Flurstücke und der Aktualisierung des Gebäudebestands.

Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die: 

  • Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Kennzeichnung von Grenzpunkten (Abmarkung)
  • Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
  • Gebäudeeinmessung

Im Rahmen hoheitlicher Umlegungen (Bodenordnung) werden Vermessungen ausgeführt und Verfahrenspläne erstellt. 

Für Vorhaben städtischer Organisationseinheiten werden amtliche Lagepläne erstellt und Auskünfte über Grenzen erteilt.

Liegenschaftsvermessungen werden für die Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.

 

 

 

 

Gebühren

Die Abrechnung (verwaltungsintern) erfolgt auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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