
Liegenschaftsvermessungen
Liegenschaftsvermessungen dienen der Ermittlung und Feststellung bestehender Flurstücksgrenzen, der Bildung neuer Flurstücke und der Aktualisierung des Gebäudebestands.
Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die:
- Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
- Kennzeichnung von Grenzpunkten (Abmarkung)
- Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
- Gebäudeeinmessung
Im Rahmen hoheitlicher Umlegungen (Bodenordnung) werden Vermessungen ausgeführt und Verfahrenspläne erstellt.
Für Vorhaben städtischer Organisationseinheiten werden amtliche Lagepläne erstellt und Auskünfte über Grenzen erteilt.
Liegenschaftsvermessungen werden für die Stadtverwaltung und städtische Gesellschaften nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.
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Gebühren
Die Abrechnung (verwaltungsintern) erfolgt auf der Grundlage der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm).
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Herrmann, Katrin | – |
| Symbol für eine PersonFrau Marwitz, Gabriela | – |



