Liegenschaftsvermessungen
Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation ausschließlich innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.
Beschreibung
Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die
- Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
- Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
- Gebäudevermessung
Im Rahmen hoheitlicher Umlegungen (Bodenordnung) werden Vermessungen ausgeführt und Verfahrenspläne erstellt.