Liegenschaftsvermessungen

Liegenschaftsvermessungen werden von der Abteilung Geoinformation ausschließlich innerhalb des Konzerns Stadt Braunschweig nur zur Erfüllung eigener kommunaler Aufgaben (gemäß §6 (3) NVermG) durchgeführt.

Beschreibung

Bei Liegenschaftsvermessungen handelt es sich im Wesentlichen um die

  • Feststellung von Grenzpunkten und von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
  • Bildung von Flurstücken (Zerlegung, Sonderung)
  • Gebäudevermessung

Im Rahmen hoheitlicher Umlegungen (Bodenordnung) werden Vermessungen ausgeführt und Verfahrenspläne erstellt.

 

 

 

 

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