Informationsstände

Beschreibung

Mit einem Informationsstand können Organisationen (z. B. Vereine oder Parteien) über ihre Arbeit informieren. 

Das Aufstellen eines Informationsstandes ist eine Sondernutzung. Sie benötigen daher eine Erlaubnis. Außerdem fällt eine Gebühr an.

Es werden Informationsstände bis zu einer Größe von max. 3 m² genehmigt.

Sie dürfen höchstens an drei Terminen pro Monat Ihren Informationsstand aufstellen. Durch diese Beschränkung soll ein abwechslungsreiches Informationsangebot gewährleistet werden. 

Innerhalb der Okerumflut wird eine Genehmigung nur für festgelegte Standorte erteilt. 

Außerhalb der Okerumflut kann eine Genehmigung für jeden Standort im öffentlichen Straßenraum beantragt werden. Der beantragte Standort wird im Einzelfall auf die Genehmigungsfähigkeit geprüft.

Am Informationsstand dürfen Sie mit Personen Gespräche führen, die daran ein deutliches Interesse zeigen. Sie dürfen Personen nicht ansprechen und nicht aufhalten. 

Informationsmaterial dürfen Sie am Stand auslegen, aber nicht abseits vom Stand verteilen.

Folgende Aktivitäten sind am Informationsstand nicht erlaubt:

-       Spenden sammeln

-       Verträge abschließen

-       Mitglieder werben

-       Verkauf

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