Der Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung ist bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu stellen.
Für das Stadtgebiet der Stadt Braunschweig bei der Straßenverkehrsbehörde Braunschweig.
Ausnahmegenehmigungen dürfen nur in besonderen Einzelfällen erteilt werden!
Wenn ein berechtigter Grund vorliegt, können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, zum Beispiel für:
- Befahren und Parken im Gehwegbereich
Berechtigte Gründe hierfür sind insbesondere:
- Durchführung von Umzugsarbeiten
- Durchführung von Bauarbeiten auf Privatgrundstücken
- Abholungen und Lieferungen, die ansonsten aufgrund von fehlenden
Parkplätzen nicht möglich sind
Zur Antragstellung gehören u. a. folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Antragstellers
- Bereich der Ausnahmegenehmigung
- Beschreibung der Maßnahme
- Begründung
- Zulassungsbescheinigung(en) Teil I (ZB I)
- Dauer der Ausnahmegenehmigung