Sondernutzungen als Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum

Sondernutzungserlaubnisse und verkehrsbehördliche Anordnungen nach § 45 StVO

Beschreibung

Eine Arbeitsstelle oder Baustelle, die auf einer öffentlichen Verkehrsfläche eingerichtet werden soll, ist eine Sondernutzung. Sie benötigen daher eine Erlaubnis. Außerdem fällt eine Gebühr an.

Weitere Beispiele für bauliche Sondernutzungen sind:

·        Baustellen allgemein (Abrissarbeiten, Hocharbeiten)

·        Bauwagen oder Bürocontainer

·        Bauzaun

·        Materiallager

·        Gerüste

·        Mulden und Container

·        Hebebühnen

·        Autokran, Baukran, Schrägaufzug oder Hubsteiger

·        Baustellen-Toiletten

Wenn Sie Arbeiten oder Maßnahmen planen, die sich auf den öffentlichen Verkehrsraum auswirken, benötigen Sie zusätzlich eine verkehrsbehördliche Anordnung auf Grundlage der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Hierzu müssen Sie einen Vorschlag zur Absicherung der Arbeitsstelle einreichen. Wenn Sie einen größeren Eingriff in den öffentlichen Verkehrsraum planen, ist unter Umständen ein Verkehrskonzept erforderlich, das Sie ebenfalls von der Abteilung Straßenverkehr genehmigen lassen müssen.

In der verkehrsbehördlichen Anordnung werden Verkehrszeichen und Einrichtungen festgelegt. Diese sind von Ihnen oder von einer durch Sie beauftragten Firma aufzustellen.

Die Verkehrssicherungspflicht liegt beim Inhaber der Sondernutzungserlaubnis, dieser ist auch für die regelmäßige Kontrolle der Verkehrszeichen verantwortlich.

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