Förderung kultureller Projekte
Beschreibung
Im Rahmen der Projekt- und Konzeptionsförderung werden von der Stadt Braunschweig zeitlich und sachlich abgegrenzte kulturelle Vorhaben nichtkommerzieller Veranstalter mit Zuschüssen gefördert. Bei den geförderten Projekten kann es sich um Veranstaltungen des Bühnenwesens, der Bildenden Kunst, der Musik oder einer anderen Kultursparte handeln. Beantragt werden kann die Abdeckung einer verbleibenden Finanzierungslücke, sofern eigene Mittel und Drittmittel nicht ausreichen. Ein städtischer Zuschuss ist immer nachrangig.
Als Kontinuitätsförderung werden Zuwendungen zur teilweisen Deckung der förderfähigen Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers mit einer Laufzeit von bis zu 5 Jahren bezeichnet. Für den Antragszeitraum kann nur eine konstante jährliche Fördersumme beantragt werden.
Kontinuitätsförderung können Institutionen und Einrichtungen beantragen, die als gemeinnützig anerkannt sind und
- seit mindestens drei Jahren mit Sitz und Wirkungskreis in der Stadt Braunschweig bestehen und fürdiesen Zeitrahmen und Arbeitsbereich Kunst- und Kulturangebote mit erkennbarer öffentlicher Resonanz vorweisen können;
- die Bereitstellung eines kontinuierlichen und / oder ganzjährigen Angebots- oderVeranstaltungsprogramms gewährleisten können;
- ein breites künstlerisches bzw. kulturelles Angebot vorhalten können;
- mit ihrem Angebot einen Beitrag zur kulturellen Grundversorgung der Stadt leisten;
- ganzjährig und kontinuierlich kulturelle Infrastruktur bereitstellen bzw. diesen gleichwertige Beratungsangebote vorweisen können.
Die Schaffung der neuen und zusätzlichen Zuwendungsart Konzeptionsförderung, basierend auf der Zuwendungsart Projektförderung und sieht eine Laufzeit von bis zu drei Jahren vor. Dies ermöglicht dem Zuwendungsempfänger Planungssicherheit für Projekte, die über einen Zeitraum von einem Jahr hinausgehen. Außerdem können bei der Konzeptionsförderung auch besondere Eigenleistungen im Sinne von Künstlerhonoraren in angemessener Höhe und innerhalb einer festgelegten Höchstsumme als zuwendungsfähige Ausgabe anerkannt werden. Gleiches gilt für die Anerkennung von Reisekosten, um zur Erweiterung des Wirkungskreises Braunschweiger Künstlerinnen und Künstler und zum Austausch vor Ort beizutragen.
Konzeptionsförderung können Einzelpersonen sowie Gruppen und Institutionen beantragen, die, sofern sie die Rechtsform einer juristischen Person haben, als gemeinnützig anerkannt sind und
- deren Vorhaben bzw. deren Konzeption, in der Sache begründet über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr laufen bzw. auf stufenweisen Entwicklungen aufgebaut sind und/ oder
- die ein künstlerisches oder kulturelles Angebot vorhalten, das aufgrund seiner Eigenart zu seiner Realisation unverzichtbar Veranstaltungsreihen bzw. regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen beinhaltet und/ oder
- die ein künstlerisches oder kulturelles Vorhaben anbieten, das sich als Entwicklungsprozess realisiert ist und / oder
- die einen Beitrag zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses leisten.