Kind an einer Hauptschule anmelden

* Allgemeinbildende Schulen: Aufnahme in die Hauptschule
* Anmeldung findet direkt in der Hauptschule statt
* Die Erziehungsberechtigten entscheiden, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden
* Es gibt feste Anmeldetermine, die von der Schule festgelegt gelegt werden.
* In der Grundschule beraten die Lehrkräfte die Eltern zweimal im 4. Schuljahrgang, welche weiterführende Schule am besten für das Kind geeignet ist.
* Es gibt eine Informationsveranstaltung in der Grundschule am Ende des. 3. Schuljahrgangs oder zu Beginn des 4. Schuljahrgangs über die weiterführenden Schulen.
* Zuständig für die Anmeldung sind die Eltern.
* Der Schulträger legt fest, ob es Einzugsbereiche gibt.
* Gibt es nur eine Hauptschule im Schulbezirk, dann gibt es keine Wahlfreiheit, d. h. das Kind kann nur an diese Hauptschule gehen.
* Alternativ kann auch eine Oberschule, Realschule, Gesamtschule oder eine Gymnasium gewählt werden.

Beschreibung

Die Hauptschule umfasst die Schuljahrgänge 5 bis 9, an ihr kann ein 10. Schuljahrgang eingerichtet werden. Der Besuch eines 10. Schuljahrgangs an der Hauptschule ist freiwillig.

Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine grundlegende Allgemeinbildung. Die Schülerinnen und Schüler lernen das Grundwissen. Die Schülerinnen und Schüler lernen die Grundfertigkeiten handlungsbezogen mit allen Sinnen. Ab dem 6. und 8. Schuljahrgang entscheiden die Schülerinnen und Schüler sich für ein bestimmtes Wahlpflichtfach und können damit Schwerpunkte setzen, die ihren Interessen entsprechen. Englisch ist ab dem 5. Jahrgang die erste Fremdsprache. Ab dem 9. Jahrgang werden Mathematik und Englisch in den Fachleistungskursen G und E unterrichtet.

Die Schülerinnen und Schüler lernen, wie man selbstständig arbeitet. Die Schülerinnen und Schüler lernen Berufe kennen. Die Schülerinnen und Schüler bekommen eine Berufsorientierung. Es werden berufsorientierende und berufsbildende Maßnahmen an mindestens insgesamt 80 Tagen (Praxistage) durchgeführt.

Am Ende des 9. Schuljahrgangs kann an der Hauptschule der Hauptschulabschluss erworben werden.

Der Besuch des 10.Schuljahrgangs ist freiwillig.

Am Ende des 10. Schuljahrgangs können folgende Abschlüsse erworben werden:

  • Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss
  • Sekundarabschluss I – Realschulabschluss
  • Erweiterter Sekundarabschluss I, der u. a. den Besuch der gymnasialen Oberstufe am Gymnasium oder zum Besuch eines beruflichen Gymnasiums an einer Berufsschule berechtigt

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