Schülerbeförderung, Kostenerstattung
Schülerbeförderung ist die Beförderung der Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg. Ein Anspruch auf Schülerbeförderung bzw. Kostenerstattung besteht nur für bestimmte Schülergruppen, grundsätzlich haben die Erziehungsberechtigten die Kosten zu tragen.
Details
Verfahrensablauf
Sammel-Schülerzeitkarte 2024/2025
Schülerinnen und Schüler, die die Voraussetzungen erfüllen und für die Beförderung zur Schule den öffentlichen Linienverkehr nutzen können, erhalten als Fahrschein die Sammel-Schülerzeitkarte.
Registrieren Sie sich jetzt bei dem neuen Antragsportal und beantragen Sie eine Sammel-Schülerzeitkarte für das kommende Schuljahr.
Sollten Sie Probleme beim Ausfüllen des Online-Antrags haben, können Sie diesen alternativ als PDF-Dokument herunterladen.
Die gefertigten Sammel-Schülerzeitkarten werden in der ersten Woche nach den Schulferien in den Schulen ausgehändigt.
Der Antrag gilt nicht als vorläufige Fahrerlaubnis.
Kurzfristige Änderungen (Schulwechsel, Umzug) sind dem Fachbereich unverzüglich per Mail oder telefonisch mitzuteilen.
Individualbeförderung 2024/2025
Die Schülerinnen und Schüler, die nicht im öffentlichen Linienverkehr, sondern mit beauftragten Beförderungsunternehmen (Taxen und Kleinbussen) zur Schule befördert werden, haben keinen Anspruch auf eine Sammel-Schülerzeitkarte. Das Antragsformular auf Individualbeförderung mit Taxen und Kleinbussen für die im Stadtgebiet wohnenden Schülerinnen und Schüler für das Schuljahr 2024/2025 sowie das dazugehörige Merkblatt finden Sie unter Download / Links.
Sollten Sie Probleme beim Ausdrucken des Formulars haben, können Sie das Antragsformular auch als PDF-Datei herunterladen.
Der Antrag kann per E-Mail an schuelerbefoerderungbraunschweigde oder postalisch an den Fachbereich Schule im Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig gestellt werden.
Sonstige Erstattungsmöglichkeiten
Wenn Sie aus eigenen finanziellen Mitteln Fahrkarten gekauft haben oder als Beförderungsmittel ihr privater Pkw eingesetzt wurde, können Sie spätestens bis zum 31. Oktober nach Ende des jeweiligen Schuljahres einen Antrag auf Erstattung der Beförderungskosten stellen.
Mit der Inanspruchnahme der Sammelschülerzeitkarte wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen.
Mit der Inanspruchnahme der Sammelschülerzeitkarte wird jedoch der Anspruch auf die Erstattung von Beförderungskosten mit dem privaten PKW ausgeschlossen.
Weitere Hinweise
Die Sammel-Schülerzeitkarte ist unverzüglich an die Stadt Braunschweig, Fachbereich Schule zurückzugeben, wenn sich die Antragsangaben während des Schuljahres durch Wohnungswechsel, Schulwechsel usw. ändern und ein Anspruch dadurch gegebenenfalls nicht mehr besteht.
Die Rückgabe erfolgt ausschließlich postalisch an den Fachbereich Schule, Postfach 3309, 38023 Braunschweig oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten, Willy-Brandt-Platz 13, 38102 Braunschweig.
Bei verlorenen oder durch Beschädigung ungültig gewordenen Sammel-Schülerzeitkarten können Sie sich per Mail an sszkbraunschweigde wenden.
Was sollte ich noch wissen?
Hinweise zu den aktuellen Öffnungszeiten des Fachbereichs Schule
Für persönliche Gespräche im Bereich der Schülerbeförderung vereinbaren Sie bitte einen Termin. Wenn Sie ausschließlich Unterlagen abgeben wollen, können Sie diese täglich von 6:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Foyer abgeben oder im Hausbriefkasten einwerfen.
Kontakt
Organisationseinheiten
Zuständige Mitarbeiter/innen
Name | Zuständigkeit |
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Frau Bahn | Individualbeförderung |
Frau Gebhardt | Sammel-Schülerzeitkarte |
Frau Herweg | Sammel-Schülerzeitkarte |
Herr Letter | Individualbeförderung |
Frau Packeiser | Individualbeförderung |