Stadtelternrat

Beschreibung

Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule in den Klassenelternschaften und den Schulelternräten mit. Sie können dort alle schulischen Fragen erörtern. Private Angelegenheiten von Lehrkräften sowie von Schülern dürfen allerdings nicht behandelt werden.

Der Stadtelternrat wird von den Schulelternräten gewählt und berät Fragen, die für die Schulen der Stadt Braunschweig von besonderer Bedeutung sind, wie z. B. die Errichtung oder Aufhebung einer Schule.

Einen Link zum Internetauftritt des Stadtelternrates Braunschweig finden Sie unter "Downloads/Links".

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