Stadtschülerrat

Beschreibung

Der Stadtschülerrat Braunschweig (SSR) ist eine Schülervertretung auf Gemeindeebene, welche gemäß des Niedersächsischen Schulgesetzes alle zwei Schuljahre von den Schülerräten der im Stadtgebiet befindlichen öffentlichen Schulen und Schulen in freier Trägerschaft gewählt wird. Die Schülerräte aller weiterführenden Schulen können aus ihrer Mitte je ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied in den Stadtschülerrat entsenden. 

Über den Stadtschülerrat erhalten die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, die schulische Landschaft in Braunschweig mitzugestalten. Sie können Fragen beraten, die für die Schülerinnen und Schüler der Schulen im Stadtgebiet von besonderer Bedeutung sind. Der Stadtschülerrat kann zwei Vertreter in den Schulausschuss der Stadt Braunschweig entsenden. 

Die nächsten Wahlen zum Stadtschülerrat finden im Herbst 2024 statt. 

Alle Vorgaben zur Wahl und zu den Aufgaben des Stadtschülerrates ergeben sich aus dem Niedersächsischen Schulgesetz. 

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