Grundschule- Informationen zur Schulform und Anmeldung
In Braunschweig gibt es derzeit 39 städtische Grundschulen, davon zwei Grundschulen katholischen Bekenntnisses und weitere fünf Grundschulen in freier Trägerschaft. Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4.
Beschreibung
Schulpflicht und Anmeldung
Schulpflicht: Die Schulpflicht beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
Anmeldung: Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder etwa 15 Monate vor Beginn des Schuljahres an, in dem die Kinder schulpflichtig werden. Die zuständige Grundschule informiert über die notwendigen Unterlagen.
Schulbezirke: Die städtischen Grundschulen sind einzelnen Schulbezirken zugeordnet. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Kindes.
Flexibilisierung des Einschulungstermins
Spätere Einschulung: Kinder, die nach dem 1. Juli und vor dem 2. Oktober geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden.
Kann-Kinder: Erziehungsberechtigte können beantragen, dass ihr Kind, das nach dem 1. Oktober geboren ist, vorzeitig eingeschult wird. Die Entscheidung trifft die Schulleitung.
Schuleingangsuntersuchung
Vor der Einschulung findet eine Schuleingangsuntersuchung statt, die vom Gesundheitsamt durchgeführt wird. Die Teilnahme ist für die Kinder Pflicht. Die Eltern erhalten eine Einladung zur Schuleingangsuntersuchung.
Weitere Informationen
Detaillierte Informationen zur Anmeldung und zur aktuellen Gesetzeslage in Niedersachsen finden Sie unter der Rubrik „Downloads/Links“.