Anmeldung - Grundschule
Anmeldung- Grundschule
Die Grundschule umfasst in Niedersachsen die Schuljahrgänge 1 bis 4. In Braunschweig gibt es aktuell 38 städtische Grundschule, 2 Grundschulen katholischen Bekenntnisses und 5 Grundschulen in anderer Trägerschaft.
Beschreibung
Es besteht eine Schulpflicht. Sie beginnt in dem Schuljahr, in dem ein Kind das sechste Lebensjahr bis zum 30. September vollendet.
Die Erziehungsberechtigten melden ihre Kinder in der für sie zuständigen Grundschule etwa 15 Monate vor Beginn des Schuljahres an, in dem die Kinder schulpflichtig sind. Welche Unterlagen hierfür notwendig sind, teilt Ihnen die zuständige Grundschule auf Nachfrage mit. Die städtischen Grundschulen sind einzelnen Schulbezirken zugeordnet (s. Download/Links). Die Zuständigkeit der Grundschule richtet sich danach, wo das einzuschulende Kind seinen Wohnsitz hat.
Kinder, die nach dem 1. Juli und vor dem 2. Oktober geboren wurden, können auf Wunsch der Eltern ein Jahr später eingeschult werden. (Flexibilisierung des Einschulungstermins).
Erziehungsberechtigte können beantragen, dass ihr Kind, das nach dem 1. Oktober geboren ist, an der Grundschule aufgenommen wird (sog. Kann-Kind). Die Entscheidung hierüber trifft die Schulleitung.
Es findet eine Schuleingangsuntersuchung statt. Diese wird vom Gesundheitsamt organisiert und die Eltern erhalten hierfür eine Einladung. Die Teilnahme an der Schuleingangsuntersuchung ist für die Kinder Pflicht.
Nähere Informationen rund um die Anmeldung an den Grundschulen und die aktuelle Gesetzes- und Verordnungslage in Niedersachsen finden Sie in der Rubrik „Downloads/Links“.