Unterbringung wohnungsloser Personen

Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders

schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in

Wohnungsfragen zu helfen.

Beschreibung

Jede/r Braunschweiger Bürger/in, die/der keine Möglichkeit hat, eine eigene Wohnung oder ein eigenes Zimmer anzumieten oder nicht bei Verwandten oder Freunden wohnen kann, kann in einer Wohnungslosenunterkunft (Wohnheim, Wohngemeinschaft, Wohnung) der Stadt Braunschweig vorübergehend wohnen und ist verpflichtet, sich während dieser Zeit mit privatem Wohnraum zu versorgen.

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