Wohnhilfen

Beratung bei Mietrückständen/drohendem Wohnraumverlust und Beratung für Wohnungslose

Beschreibung

In der Stelle Wohnhilfen werden Personen beraten, die Miet- und / oder Energierückstände haben, z. B. eine fristlose Kündigung, eine Räumungsklage, eine Mahnung des Energieversorgers oder eine Sperrung der Strom- und / oder Gasversorgung.
Beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ist eine finanzielle Hilfeleistung nach § 22 SGB II oder § 36 SGB XII möglich.

Müssen Mieter ihre Wohnung verlassen, obwohl sie keine neue Wohnung haben, werden sie von der Stadt Braunschweig vorübergehend in eine Notunterkunft eingewiesen. Dort erhalten sie Beratung und möglicherweise auch finanzielle Unterstützung mit dem Ziel, wieder Mieter einer eigenen Wohnung zu werden.

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