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Bestattungskosten

Übernahme von Bestattungskosten durch die Stadt, wenn diese den hierzu Verpflichteten (z. B. Angehörigen) nicht zugemutet werden können.

Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden vom Sozialhilfeträger übernommen, soweit den hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen (§ 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch). 

Bei einer Kostenerstattung durch die Stadt können lediglich "angemessene" Bestattungskosten übernommen werden. Wenn Sie einen Bestatter beauftragen, müssen Sie deshalb unbedingt darauf hinweisen, dass ein Antrag auf Bestattungskostenübernahme beim Fachbereich Soziales und Gesundheit eingereicht werden soll. So stellen Sie sicher, dass keine Kosten entstehen, die später nicht entsprechend der Vereinbarung der Stadt mit den Braunschweiger Bestattern abgerechnet werden können. Die zusätzlichen Kosten müssten Sie sonst selbst tragen!

Unterlagen

1. Unterlagen bzw. Nachweise des Verstorbenen:

  • Sterbeurkunde
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate (oder Nachweis, dass die Erbschaft ausgeschlagen wurde)
  • Sparbücher
  • Nachweis(e) über Sterbe- und / oder Lebensversicherung(en)

2. Unterlagen bzw. Nachweise des Antragstellers:

  • ausgefüllter Antrag auf Bestattungskostenübernahme einschließlich des unterschriebenen Merkblattes
  • Selbstauskunftsbogen
  • sämtliche Einkommensnachweise
  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
  • Nachweise über alle Versicherungen
  • Nachweise über evtl. Schuldverpflichtungen
  • Nachweis Miethöhe oder Hausertragsberechnung
  • Rechnungen im Zusammenhang mit der Bestattung

Antragsformulare sind montags, mittwochs und freitags in der Zeit von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Dienstgebäude Naumburgstraße 25, Infothek, erhältlich.

Gebühren

keine

Rechtsgrundlagen

Die Antragsunterlagen müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung des Bestatters vorgelegt werden.

Hinweise

Zuständig für die Übernahme der Bestattungskosten ist,

  • wenn der Verstorbene Empfänger von Sozialhilfe war:
    der Sozialhilfeträger, der dem Verstorbenen zu Lebzeiten die Sozialhilfe gezahlt hat;
  • in den anderen Fällen der Träger der Sozialhilfe, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Bearbeitungszeit

Wenn die notwendigen Unterlagen vollständig sind, wird über den Antrag unverzüglich entschieden.
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Impressum

Stadt Braunschweig
Platz der Deutschen Einheit 1
38100 Braunschweig
Telefon: +49 5 31 4 70-1
E-Mail: stadt@braunschweig.de
Umsatzsteuer-ID: DE 114878770

Die Stadt Braunschweig ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Sie wird vertreten durch den Oberbürgermeister Dr. Gert Hoffmann.

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