
Hilfen zur Gesundheit
Hilfe bei Krankheit für Nichtversicherte
Soweit nicht ein Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenkasse besteht, kann nach den Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs XII ambulante und stationäre Krankenhilfe sowie die vorbeugende Gesundheitshilfe gewährt werden.
Unterlagen
Gebühren
keine
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Manz | – |
| Symbol für eine PersonHerr Pralle, Claus | – |


