
Unterhaltssicherung für Wehrpflichtige und Zivildienstleistende
Leistung zu Sicherung des Lebensbedarfs für Grundwehrdienst- und Zivildienstleistende
Wehrpflichtige und Zivildienstleistende sowie deren Angehörige erhalten zur Sicherung des Lebensbedarfs Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG).
Zuständigkeit
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Zühlke, Ursel | – |


