Ratten

Ratten gelten als Krankheitsüberträger im Sinne des Infektionsschutzgesetzes. Ihr Auftreten muss daher bekämpft werden.

Beschreibung

Ratten bevorzugen feuchte Lebensräume und hielten sich daher früher überwiegend an Uferböschungen und in der Kanalisation auf. In den letzten Jahren werden aber immer häufiger Parks, Grünanlagen, Fußgängerzonen und Wohngebiete befallen.

Besonders deutlich wird die starke Verbreitung von Ratten bei bei Baumaßnahmen oder Erdarbeiten, bei denen die Ausmaße der sonst verborgenene unterirdischen Lebensräume der Tiere sichtbar werden. Ausgeglichenen Witterungsbedingungen und das Fehlen natürlicher Feinde in der Kanalisation schaffen ideale Aufzuchtbedingungen Verantwortlich dafür ist der Mensch.

Die Bekämpfung von Ratten auf Privatgrundstücken ist grundsätzlich Sache des Grundstückseigentümers. Er muss dafür sorgen, dass sowohl die Schädlinge als auch die Ursache für ihr Auftreten beseitigt werden.Er muss auch die Kosten eventueller Bekämpfungsmaßnahmen tragen. Rechtsgrundlage dafür ist die Nds. Rattenverordnung.

Diese können z. B. von den im Branchenfernsprechbuch aufgeführten Schädlingsbekämpfungsunternehmen durchgeführt werden.

Beim selbstständigen Auslegen von Gift ist unbedingt die Gebrauchsanweisung zu beachten, um Menschen und Tiere nicht zu gefährden. Rattenköder dürfen nicht offen ausgelegt werden.Ferner ist erforderlich, Warnhinweise über ausgelegtes Gift zu geben. Bei Bedarf können sie im Gesundheitsamt fachlichen Rat erhalten.

Die Stadt Braunschweig führt Rattenbekämpfungsmaßnahmen im öffentlichen Bereich sowohl oberirdisch als auch im städtischen Kanalnetz durch. Für die oberirdischen Bekämpfungsmaßnahmen ist das Gesundheitsamt zuständig. Von dort werden kontinuierlich Bekämpfungsmaßnahmen z. B.  in öffentlichen Grünanlagen durchgeführt.

Dabei werden Giftköder ausgelegt, die jedoch kein unmittelbar wirkendes Gift enthalten. In den Ködern befindet sich vielmehr ein Präparat, das die Blutgerinnung herabsetzt. Frisst eine Ratte  solche Köder, dann verblutet sie innerlich und ein schmerzloser Tod tritt nach 3-5 Tagen ein.

Alle Stellen, an denen Giftköder ausgelegt werden, sind durch entsprechende Warnschilder gekennzeichnet. Haustiere müssen unbedingt von diesen Stellen ferngehalten werden. Außerdem wird abhängig von der Witterungslage und bei Bedarf das städtische Kanalsystem mit Ködermaterial belegt. Zusätzliche Köder werden bei jeder Kanalinspektion ausgelegt.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Gesundheitsamt der Stadt (siehe "Kontakt").

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise