Kita- und Kindertagespflege-Entgelte
Beschreibung
Die Stadt Braunschweig bearbeitet Anträge auf Festsetzung der Entgelte für alle Kindertagesstätten (Städtische Kitas, Kitas freier Träger), die Einrichtungen der Teilzeit- Schulkindbetreuungen und die Kindertagespflege.
Eine Antragstellung ist erforderlich sofern das Kind im Monat des Betreuungsbeginns in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für den Bereich der Schulkindbetreuung ist ein Antrag nur notwendig soweit eine Entgeltbefreiung nach § 1 Abs. 3 Satz 3 des Entgelttarifs beantragt werden soll (maßgebliches Einkommen unter 23.000 € jährlich).