
Einheitlicher Ansprechpartner (EA)
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde festgelegt, dass in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Anlaufstelle - der sogenannte "Einheitliche Ansprechpartner (EA)" eingerichtet wird. Er soll insbesondere EU-Ausländern helfen, die ihre Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Herkunftsland erbringen oder einen Betrieb gründen wollen. Er steht aber auch inländischen Unternehmen zur Verfügung.
Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist somit erste Anlaufstelle und Verfahrensmittler hinsichtlich der notwendigen Verwaltungsverfahren für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit oder für die Gründung einer Niederlassung. Diese Aufgabe wurde in Niedersachsen weitgehend kommunalisiert. Für die Stadt Braunschweig übernimmt das Referat Wirtschaftsförderung die Aufgabe des EA.
Der Einheitliche Ansprechpartner im Referat Wirtschaftsförderung hat am 28.12.2009 seine Arbeit aufgenommen.
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Unterlagen
Gebühren
Bei den Diensten des Einheitlichen Ansprechpartners handelt es sich grundsätzlich um eine gebührenpflichtige Amtshandlung.
Hinweise
- Die Zuständigkeit für Genehmigungs- und andere Verwaltungsverfahren bleibt nach wie vor bei den entsprechenden Behörden.
- Bestimmte Rechtsgebiete bzw. Dienstleistungen sind von der Dienstleistungsrichtlinie ausgenommen.
- Es gilt eine sogenannte Genehmigungsfiktion. Das bedeutet, dass Ihr Antrag automatisch nach (in der Regel) drei Monaten als genehmigt gilt, wenn Sie bis dahin keinen Bescheid erhalten haben sollten. Voraussetzung ist, dass die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Mitarbeiterin, Mitarbeiter
| Symbol für eine PersonFrau Achilles, Kathrin | – |



