Verwaltungsleistung als einheitliche Stelle
Mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie wurde festgelegt, dass in jedem Mitgliedsstaat eine zentrale Anlaufstelle - der sogenannte "Einheitliche Ansprechpartner (EA)" eingerichtet wird. Er soll insbesondere EU-Ausländern helfen, die ihre Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedsstaat als dem Herkunftsland erbringen oder einen Betrieb gründen wollen. Er steht aber auch inländischen Unternehmen zur Verfügung.
Beschreibung
Der "Einheitliche Ansprechpartner" ist somit erste Anlaufstelle und Verfahrensmittler hinsichtlich der notwendigen Verwaltungsverfahren für die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit oder für die Gründung einer Niederlassung. Diese Aufgabe wurde in Niedersachsen weitgehend kommunalisiert. Für die Stadt Braunschweig übernimmt die Stabsstelle Wirtschaftsdezernat die Aufgabe des EA.
Der Einheitliche Ansprechpartner hat am 28.12.2009 seine Arbeit aufgenommen.